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   BVerwG, 10.01.2022 - 7 B 13.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4395
BVerwG, 10.01.2022 - 7 B 13.21 (https://dejure.org/2022,4395)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2022 - 7 B 13.21 (https://dejure.org/2022,4395)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - 7 B 13.21 (https://dejure.org/2022,4395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; WHG § 56
    Verantwortlichkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als Handlungsstörer für die Ableitung von Abwässern aus privaten Haushaltungen und für Niederschlagswasser über fremde Grundstücke bzw. über im Eigentum der jeweiligen Grundstückseigentümer stehende ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 7 B 13.21
    Mit Blick auf den bundesrechtlichen Begriff der öffentlichen Abwasseranlage gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 WHG hat der Senat bereits festgestellt, dass die Beantwortung der Frage, ob eine Entwässerungsleitung, mit der das Abwasser aus den Anfallstellen erfasst und der weiteren Beseitigung zugeführt und somit im Sinne von § 54 Abs. 2 WHG gesammelt und fortgeleitet wird, Teil der öffentlichen Abwasseranlage ist, sich danach richten kann, ob sie dazu bestimmt ist, Abwasser einer unbestimmten Anzahl nicht näher bezeichneter Einleiter aufzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 7 B 13.21
    Damit ist das Oberverwaltungsgericht der Sache nach zutreffend davon ausgegangen, dass der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch die begründete Besorgnis voraussetzt, der Anspruchsgegner werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Anspruchstellers eingreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 7.13 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 104 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 7 B 13.21
    Soweit sie sich auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beruft, übersieht sie, dass in dem dortigen Fall das auf dem klägerischen Grundstück gelegene Kanalstück von der beklagten Gemeinde in Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht als Teil der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung genutzt wurde und zu diesem Zweck gewidmet war (vgl. VGH München, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.11 66 - NVwZ-RR 2014, 217 Rn. 22, 30).
  • BVerwG, 14.10.2020 - 6 PKH 8.20

    Streit um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Unterlassungsklage gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2022 - 7 B 13.21
    Insoweit kommt ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem angegangenen Hoheitsträger nur in Betracht, wenn ihm das Verhalten des Dritten als eigenes zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 6 PKH 8.20 - juris Rn. 4).
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Die Beeinträchtigung muss dem Hoheitsträger jedoch zurechenbar sein, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2010 - 7 B 54/10 -, juris Rn. 14 und vom 10. Januar 2022 - 7 B 13.21 -, juris Rn. 4; Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17 -, juris Rn. 21.
  • VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19

    Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"

    Die Beeinträchtigung muss dem Hoheitsträger jedoch zurechenbar sein, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17 -, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 7 B 13.21 -, juris Rn. 4.
  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 8 CE 23.2297

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, öffentlich-rechtlicher

    Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt die begründete Besorgnis voraus, der Anspruchsgegner werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Anspruchstellers eingreifen (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.1985 - 1 B 149.84 - juris Rn. 9; B.v. 10.1.2022 - 7 B 13.21 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 8 CE 21.2499 - BImSchG-Rspr. § 43 Nr. 28 = juris Rn. 15).
  • VG Köln, 13.07.2023 - 13 L 535/23
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14, sowie vom 10. Januar 2022 - 7 B 13.21 -, juris Rn. 4; VG Köln, Urteil vom 22. Dezember 2022 - 13 K 2736/19 -, juris Rn. 84.
  • VG Köln, 28.07.2023 - 13 L 616/23
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14, sowie vom 10. Januar 2022 - 7 B 13.21 -, juris Rn. 4; VG Köln, Urteil vom 22. Dezember 2022 - 13 K 2736/19 -, juris Rn. 84.
  • VG Schleswig, 25.04.2023 - 9 A 31/23

    Unterlassung der Stellungnahme einer Hochschule gegen Lehrbeauftragten

    Geschützt sind auch rechtswidrige Beeinträchtigungen durch schlichtes Verwaltungshandeln, wenn sie dem Hoheitsträger zurechenbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17 -, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 7 B 13.21 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.04.2022 - 7 B 7.22

    Entwässerungsleitung als Teil der öffentlichen Abwasseranlage; Aufnahme von

    Die Anhörungsrüge des Klägers zu 1 gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2022 - 7 B 13.21 - wird zurückgewiesen.
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